Kosten

Die Kosten der Behandlung

Kostenübernahme allgemein

Als Psychologischer Psychotherapeut verfüge ich über eine Approbation mit Fachkunde-Nachweis in Verhaltenstherapie und bin bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein in das Arztregister eingetragen (nach § 4 der Ärzte-Zulassungsordnung).

Bei Fragen zu Ihrem Versicherungsstatus und den eventuellen für Sie anfallenden Kosten bin ich Ihnen gerne behilflich.

Gesetzliche Krankenversicherung

Da ich über eine Kassenzulassung für Psychotherapie verfüge, werden die Kosten für eine ambulante Psychotherapie von allen gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernommen.

Hierbei entstehen für Sie also keinerlei Kosten.

Private Krankenversicherung / Beihilfe

Liegt eine begründete Diagnose vor, wird die Behandlung in der Regel von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Sie sich im Vorfeld als privat Versicherter informieren, ob die Kosten auch in Ihrem Fall erstattet werden und ob hierfür ein entsprechender Antrag gestellt werden muss.

Berufsgenossenschaften / Gesetzliche Unfallversicherung

Sowohl Berufsgenossenschaften als auch gesetzliche Unfallversicherungen übernehmen die Therapiekosten, wenn die zu behandelnden Symptome in ihren Zuständigkeitsbereich fallen. Diesbezüglich informieren Sie sich bitte im Vorfeld nach den Zuständigkeiten Ihrer jeweiligen Berufsgenossenschaft.

Angehörige der Bundeswehr/Wehrdienstleistende

Wenn Sie von der Bundeswehr kommen und nicht privat versichert sind, bringen Sie bitte eine Überweisung Ihres Truppenarztes mit, auf der mein Name und „Überweisung zur Psychotherapie“ steht.

Selbstzahler

Selbstverständlich besteht auch jederzeit die Möglichkeit, die Kosten für die Therapie selbst zu übernehmen. Diese richten sich nach der Gebührenordnung der Psychotherapeuten (GOP). Auch Paartherapie und Paarberatung sowie Coaching und psychologische Beratung sind Selbstzahlerleistungen.

Paarberatung und Paartherapie wird nicht von den Krankenkassen übernommen. Ich berechne 120 Euro zzgl. Mehrwertsteuer für eine 60-minütige Paar-Sitzung und 180 Euro zzgl. Mehrwertsteuer für eine 90-minütige Paar-Sitzung.

Die psychologische Beratung ist keine Heilbehandlungen und daher ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht möglich. Für eine 50-minütige Einzelsitzung berechne ich 120 Euro zzgl. Mehrwertsteuer.