Kosten
Die Kosten der BehandlungKostenübernahme allgemein
Als Psychologischer Psychotherapeut verfüge ich über eine Approbation mit Fachkunde-Nachweis in Verhaltenstherapie und bin bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein in das Arztregister eingetragen (nach § 4 der Ärzte-Zulassungsordnung).
Bei Fragen zu Ihrem Versicherungsstatus und den eventuellen für Sie anfallenden Kosten bin ich Ihnen gerne behilflich.
Gesetzliche Krankenversicherung
Da ich über eine Kassenzulassung für Psychotherapie verfüge, werden die Kosten für eine ambulante Psychotherapie von allen gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernommen.
Hierbei entstehen für Sie also keinerlei Kosten.
Private Krankenversicherung / Beihilfe
Liegt eine begründete Diagnose vor, wird die Behandlung in der Regel von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Sie sich im Vorfeld als privat Versicherter informieren, ob die Kosten auch in Ihrem Fall erstattet werden und ob hierfür ein entsprechender Antrag gestellt werden muss.
Berufsgenossenschaften / Gesetzliche Unfallversicherung
Sowohl Berufsgenossenschaften als auch gesetzliche Unfallversicherungen übernehmen die Therapiekosten, wenn die zu behandelnden Symptome in ihren Zuständigkeitsbereich fallen.
Diesbezüglich informieren Sie sich bitte im Vorfeld nach den Zuständigkeiten Ihrer jeweiligen Berufsgenossenschaft.
Angehörige der Bundeswehr / Wehrdienstleistende
Wenn Sie von der Bundeswehr kommen und nicht privat versichert sind, bringen Sie bitte eine Überweisung Ihres Truppenarztes mit, auf der mein Name und „Überweisung zur Psychotherapie“ steht.
Selbstzahler
Selbstverständlich besteht auch jederzeit die Möglichkeit, die Kosten für die Therapie selbst zu übernehmen. Diese richten sich nach der Gebührenordnung der Psychotherapeuten (GOP).
Supervision & Selbsterfahrung
Die Kosten für Supervision und Selbsterfahrung richtet sich nach Art und Umfang des Bedarfs. Gerne erstelle ich Ihnen auf Anfrage ein individuelles Angebot.